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bei theurer.com

Ab dem 01.01.2026 wird die neue EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung (EUDR – EU Deforestation Regulation) für viele Unternehmen verpflichtend. Diese Regulierung soll sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe – darunter Holz, Kautschuk und Sojaöl – sowie deren Folgeprodukte bis zum Ursprungsort nachverfolgbar sind. Unternehmen, die diese Materialien oder daraus hergestellte Produkte im EU-Binnenmarkt durch Produktion oder Import verfügbar machen, sind direkt betroffen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Die EUDR verlangt eine lückenlose Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette bis zum Ursprung der Rohstoffe. Auch Produkte wie Druckerzeugnisse, die auf Holz basieren, fallen unter diese Regelung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den neuen Vorschriften entsprechen und ihre Lieferketten entsprechend dokumentieren.

Unsere Unterstützung für Sie

Bei theurer.com arbeiten wir bereits intensiv an der Umsetzung der EUDR-Anforderungen in unserer C3-Software. Rechtzeitig vor Inkrafttreten der Verordnung werden wir Ihnen entsprechende Funktionen bereitstellen und Sie durch unser Consulting-Team bei der Einführung begleiten.

Aktueller Projektstand

Wir analysieren derzeit die vom Gesetzgeber bereitgestellten Informationen und entwickeln ein Konzept für die Umsetzung. Die ersten technischen Entwicklungsschritte sind bereits in Arbeit.

Zeitplan für die Umsetzung

➡️ In Arbeit: Definition von User Stories & Spezifikation
➡️ Mai - Juni 2025: Implementierung & interne Tests
➡️ Ab Juli 2025: Roll-Out & Einführung bei unseren Kunden

Unser EUDR-Expertenteam:

Julian Auerbach (Leiter Customer Satisfaction Management)
→ Ihr Ansprechpartner für alle Kundenanfragen und Schnittstelle zu den Fachbereichen.

Stephan Wannenwetsch (Leiter Softwareentwicklung)
→ Verantwortlich für die technische Umsetzung der neuen Funktionen in C3.

Christian Wäsche (Consulting - Team Connectivity & Automation)
→ Experte für die Prozessintegration und Implementierung bei unseren Kunden.

Was müssen Sie tun?

Mit der Verordnung hat die Europäische Union neue Sorgfaltspflichten eingeführt. Die Implementierung dieses Sorgfaltspflichtensystems umfasst eine Informationssammlung, Risikobewertung und Risikominderung. Abschließend muss eine digitale Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem abgegeben werden.

Die genauen Anforderungen hängen sowohl von der Unternehmensart, der Position in der Lieferkette und der Unternehmensgröße als auch vom Herkunftsland des Rohstoffs ab.



❗ Hinweis für Unternehmen: 
Bitte prüfen Sie frühzeitig, welche konkreten Pflichten sich daraus für Ihr Unternehmen ergeben, damit Sie gemeinsam mit uns rechtzeitig die technische Umsetzung planen können.


Bleiben Sie informiert!

Wir werden Sie in den kommenden Monaten regelmäßig über den aktuellen Stand der Umsetzung informieren. Falls Sie spezielle Anforderungen oder Fragen zu Schnittstellen Ihrer Lieferanten und Kunden haben, teilen Sie uns diese bitte frühzeitig mit.

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