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EUDR
EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung

EUDR-Verordnung tritt in Kraft – theurer.com unterstützt Sie bei der Umsetzung!

Seit dem 29. Juni 2023 ist die EU‑Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte in Kraft. Nach der jüngsten Verlängerung gelten die Verpflichtungen ab 30. Dezember 2025 (für große / mittlere Unternehmen) bzw. 30. Juni 2026 (für Kleinst‑ & Kleinunternehmen).


UPDATE 10.12.2025
Die Trilogverhandlungen zur Überarbeitung der EUDR sind abgeschlossen: Parlament, Rat und EU-Kommission haben sich auf eine Verschiebung des Anwendungsstarts sowie auf gezielte Entlastungen für Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette geeinigt. Der neue Starttermin für mittlere und große Unternehmen ist der 30. Dezember 2026, Kleinst‑ & Kleinunternehmen erhalten eine Frist bis 30. Juni 2027.

Lesen Sie hierzu auch:
Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 04.12.2025: 
➡️ Klarheit und Vorhersehbarkeit zur Gewährleistung eines reibungslosen Inkrafttretens der EU-Entwaldungsverordnung

Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 04.12.2025: 
➡️ Gesetz zur Entwaldung: Vereinbarung mit dem Rat zur Verschiebung und Vereinfachung von Maßnahmen

Pressemitteilung des Europäischen Rats vom 04.12.2025: 
➡️ EU-Rechtsakt gegen Entwaldung: Rat und Parlament erzielen Einigung über gezielte Überarbeitung

Meldung des BMLEH vom 05.12.2025: 
➡️ Durchbruch bei der EUDR

UPDATE 05.12.2025 
Die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und EU-Kommission sind abgeschlossen und die Institutionen haben sich auf eine erneute Verschiebung der EUDR geeinigt. Große Unternehmen sollen nun bis Ende 2026 Zeit haben, die Vorgaben umzusetzen, kleine und Kleinstunternehmen bis Mitte 2027. Hintergrund sind u.a. geplante Vereinfachungen: Künftig soll nur der Erstinverkehrbringer eine vollständige Sorgfaltserklärung abgeben, während nachgelagerte Händler entlastet werden. Der vereinbarte Text soll noch vor Jahresende 2025 vom Rat und Parlament förmlich angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, damit die Verschiebung rechtzeitig in Kraft treten kann.

Mehr dazu unter: Ad Hoc News | EUDR: EU verschiebt Waldschutz-Gesetz erneut bis Ende 2026

UPDATE 27.11.2025
Nachdem das EU-Parlament einer erneuten Verschiebung der EUDR um ein Jahr sowie einer Vereinfachung der Sorgfaltspflichten zugestimmt hat, folgt es damit maßgeblich den Positionen des Europäischen Rates. Künftig soll die Abgabe einer Sorgfaltserklärung nur noch bei den Unternehmen liegen, die ein Produkt erstmals auf den EU-Markt bringen – entlang der Lieferkette müssten keine Referenznummern mehr gesammelt werden. Da nun alle EU-Institutionen ihre Positionen festgelegt haben, starten die Trilogverhandlungen. Noch ist die Verschiebung des Geltungsbeginns nicht beschlossen; eine finale Entscheidung wird zwischen dem 15. und 18. Dezember erwartet. Bleibt eine Einigung aus, tritt die EUDR weiterhin am 30. Dezember 2025 in ihrer aktuellen Form in Kraft. 

Mehr dazu im Newsletter des BLE: BLE | Entwaldungsfreie-Produkte-Newsletter Nr. 27

UPDATE 24.10.2025:
Nachdem die EU-Kommission am 23. September 2025 eine abermalige Verschiebung der EUDR vorgeschlagen hatte, ist sie nun mit einem konkreten Fahrplan ans EU-Parlament und an den Europäischen Rat herangetreten. In ihrem mehrseitigen Vorschlag führt die Kommission mehrere Kernpunkte auf, die Sie dem Newsletter des BLE entnehmen können:

Mehr dazu im Newsletter des BLE: BLE | Entwaldungsfreie-Produkte-Newsletter Nr. 25


1 | Warum Sie JETZT aktiv werden müssen

Trotz der Verlängerung ist der Handlungsbedarf akut, denn:

  • Ohne fristgerechte Due‑Diligence‑Erklärung (DDS) in TRACES dürfen betroffene Waren in der EU nicht in den Verkehr gebracht oder exportiert werden.
  • Sollte eine DDS mit Geolokalisierung erforderlich sein, lässt sich dies nicht ausschließlich mit C3-Prozessen abbilden, sondern ist darüber hinaus die Implementierung eines umfangreichen Sorgfaltspflichtensystems erforderlich.
  • Unsere internen Ressourcen für Updates und Implementierung sind begrenzt (siehe Abschnitt 5).

Wichtig: Hersteller aus Nicht‑EU‑Ländern müssen nach aktueller Rechtslage immer eine erweiterte DDS inkl. Geodaten abgeben, wenn sie Produkte in der EU in den Verkehr bringen möchten.

2 | Wer ist betroffen? Prüfen Sie Ihre Rolle!

Mit der Verordnung hat die Europäische Union neue Sorgfaltspflichten eingeführt. Diese umfassen unter Umständen die Implementierung eines umfangreichen Sorgfaltspflichtensystems. In den meisten Fällen muss zumindest eine digitale Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem abgegeben werden.

Die genauen Anforderungen hängen sowohl von der Unternehmensart, der Position in der Lieferkette und der Unternehmensgröße als auch vom Herkunftsland des Rohstoffs ab.

Prüfen Sie daher rechtzeitig, welche Rolle Sie einnehmen (Marktteilnehmer, Händler) und ob Sie die Bedingungen für KMU erfüllen. Beachten Sie, dass die Rolle je nach Geschäftsprozess unterschiedlich sein kann und Sie, auch wenn Sie als KMU gelten, aufgrund der Position in der Lieferkette eine andere Rolle mit erweiterten Sorgfaltspflichten einnehmen können.

Weitere Infos unter "Hilfreiche Quellen" in Abschnitt 7.

3 | Welche Produkte sind EUDR-pflichtig?

Die Verordnung umfasst sieben Rohstoffe sowie zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse:

  • Holz (inkl. Papier, Zellstoff, Möbel, Bücher …)
  • Soja
  • Naturkautschuk
  • Rindfleisch & Leder
  • Palmöl
  • Kaffee
  • Kakao

Die betroffenen Produkte sind im Anhang I der EUDR ausgeführt. 

4 | Technischer Ablauf in C3

Nach dem Wareneingang können die vom Lieferanten übermittelten Referenz- und Verifikationsnummern erfasst und zugeordnet werden. Dies kann entweder manuell oder vollautomatisch über Papinet-Nachrichten erfolgen. Die Zuordnung erfolgt dabei auf Ebene von Rollen/Chargen und Lieferscheinpositionen - für eine bessere Usability werden die Daten aber auf Positionsebene zusammengefasst dargestellt. Eine Prüfung der Nummern wird über die C3 TRACES-Schnittstelle per Knopfdruck möglich sein. Im Warenausgang erfolgt eine Aggregation der auszuliefernden Produkte auf Lieferscheinpositionsebene und eine Erzeugung der neuen Referenz- und Verifikationsnummern wird (sofern erforderlich) ebenfalls per Knopfdruck über TRACES-Schnittstelle ermöglicht.

Voraussetzung für den automatischen, durchgängigen Nummernfluss zwischen Warenein- und -ausgang ist eine aktive Einzelrollen- oder Chargenverwaltung in C3. Falls Sie diese bislang nicht nutzen, planen Sie bitte rechtzeitig ein Einführungsprojekt ein.

➡️ Hinweis: Die EUDR-Funktionalität steht nur in der dann neuesten Version von C3.2020 zur Verfügung. Bitte prüfen Sie frühzeitig, welche Version Sie nutzen und ob Sie gegebenenfalls das Upgrade auf C3.2020 umsetzen müssen.

5 | Projekt- & Kapazitätsplanung

  • Ende Juni 2025: Fertigstellung des C3‑Updates
  • Juli 2025: Start mit 2‑3 Testkunden – bei Interesse bitte melden!

Bitte beachten Sie: Unsere Ressourcen für Updates, Upgrades und Implementierung sind limitiert. Es gilt „First come, first served“ – denn insbesondere in den Hauptmonaten November & Dezember werden wir vermutlich nicht alle Anfragen bedienen können.

6 | Ihre To-Do-Liste

  1. Rollenstatus klären (Marktteilnehmer/Händler) und ggf. KMU‑Klassifizierung prüfen.
  2. Betroffene Artikel identifizieren.
  3. TRACES‑Account anlegen (falls noch nicht geschehen).
  4. Prozesse & Software anpassen – Rollen/Chargenverwaltung aktivieren oder einführen.
  5. Als Pilotkunde bewerben.

7 | Hilfreiche Quellen

Für die EU-Verordnung gibt es zahlreiche Hilfen und Quellen. Die Bundesanstalt BLE als einführendes Amt listet auf ihrer Website beispielsweise viele Webinare und Aufzeichnung sowie Dokumente und Artikel auf:  
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Kostenfreie Erstberatung bietet die BLE gemeinsam mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte: 
Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte

Zudem finden sich auch auf der Seite der Europäischen Kommission Informationen zur Verordnung über entwaldungsfreie Erzeugnisse: 
EU-Kommission: Regulation on Deforestation-free Products

8 | Ihr Ansprechpartner

Julian Auerbach
Leiter Customer Satisfaction Management
E‑Mail: j.auerbach@theurer.com
Telefon: +49 7141 / 79155‑91