Seit dem 29. Juni 2023 ist die EU‑Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte in Kraft. Nach der jüngsten Verlängerung gelten die Verpflichtungen ab 30. Dezember 2025 (für große / mittlere Unternehmen) bzw. 30. Juni 2026 (für Kleinst‑ & Kleinunternehmen).
Trotz der Verlängerung ist der Handlungsbedarf akut, denn:
Wichtig: Hersteller aus Nicht‑EU‑Ländern müssen nach aktueller Rechtslage immer eine erweiterte DDS inkl. Geodaten abgeben, wenn sie Produkte in der EU in den Verkehr bringen möchten.
Mit der Verordnung hat die Europäische Union neue Sorgfaltspflichten eingeführt. Diese umfassen unter Umständen die Implementierung eines umfangreichen Sorgfaltspflichtensystems. In den meisten Fällen muss zumindest eine digitale Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem abgegeben werden.
Die genauen Anforderungen hängen sowohl von der Unternehmensart, der Position in der Lieferkette und der Unternehmensgröße als auch vom Herkunftsland des Rohstoffs ab.
Prüfen Sie daher rechtzeitig, welche Rolle Sie einnehmen (Marktteilnehmer, Händler) und ob Sie die Bedingungen für KMU erfüllen. Beachten Sie, dass die Rolle je nach Geschäftsprozess unterschiedlich sein kann und Sie, auch wenn Sie als KMU gelten, aufgrund der Position in der Lieferkette eine andere Rolle mit erweiterten Sorgfaltspflichten einnehmen können.
Weitere Infos unter "Hilfreiche Quellen" in Abschnitt 7.
Die Verordnung umfasst sieben Rohstoffe sowie zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse:
Die betroffenen Produkte sind im Anhang I der EUDR ausgeführt.
Nach dem Wareneingang können die vom Lieferanten übermittelten Referenz- und Verifikationsnummern erfasst und zugeordnet werden. Dies kann entweder manuell oder vollautomatisch über Papinet-Nachrichten erfolgen. Die Zuordnung erfolgt dabei auf Ebene von Rollen/Chargen und Lieferscheinpositionen - für eine bessere Usability werden die Daten aber auf Positionsebene zusammengefasst dargestellt. Eine Prüfung der Nummern wird über die C3 TRACES-Schnittstelle per Knopfdruck möglich sein. Im Warenausgang erfolgt eine Aggregation der auszuliefernden Produkte auf Lieferscheinpositionsebene und eine Erzeugung der neuen Referenz- und Verifikationsnummern wird (sofern erforderlich) ebenfalls per Knopfdruck über TRACES-Schnittstelle ermöglicht.
Voraussetzung für den automatischen, durchgängigen Nummernfluss zwischen Warenein- und -ausgang ist eine aktive Einzelrollen- oder Chargenverwaltung in C3. Falls Sie diese bislang nicht nutzen, planen Sie bitte rechtzeitig ein Einführungsprojekt ein.
➡️ Hinweis: Die EUDR-Funktionalität steht nur in der dann neuesten Version von C3.2020 zur Verfügung. Bitte prüfen Sie frühzeitig, welche Version Sie nutzen und ob Sie gegebenenfalls das Upgrade auf C3.2020 umsetzen müssen.
Bitte beachten Sie: Unsere Ressourcen für Updates, Upgrades und Implementierung sind limitiert. Es gilt „First come, first served“ – denn insbesondere in den Hauptmonaten November & Dezember werden wir vermutlich nicht alle Anfragen bedienen können.
Für die EU-Verordnung gibt es zahlreiche Hilfen und Quellen. Die Bundesanstalt BLE als einführendes Amt listet auf ihrer Website beispielsweise viele Webinare und Aufzeichnung sowie Dokumente und Artikel auf:
✅ Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Kostenfreie Erstberatung bietet die BLE gemeinsam mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte:
✅ Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte
Zudem finden sich auch auf der Seite der Europäischen Kommission Informationen zur Verordnung über entwaldungsfreie Erzeugnisse:
✅ EU-Kommission: Regulation on Deforestation-free Products
Julian Auerbach
Leiter Customer Satisfaction Management
E‑Mail: j.auerbach@theurer.com
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